Die Frist für die Abgabe der Meldung über die Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen über eine Unternehmensgruppe für 2022 (CBC-P) rückt näher
Februar 2023
Bis zum 31. März 2023 haben alle in Polen tätigen Unternehmen, deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht und die zu Unternehmensgruppen gehören, für die die länderbezogene Berichterstattung gilt (Country-by-Country Report, CbC-R) eine CbC-P-Meldung für 2022 beim Leiter der Landessteuerauskunft einzureichen.