Die Frist für die ORD-U-Berichterstattung für 2022 rückt näher
Februar 2023
Im Jahr 2023 werden die Gruppenunternehmen gemäß Art. 82 der polnischen Abgabenordnung erneut verpflichtet, Informationen über die mit Gebietsfremden geschlossenen Verträge im Sinne des Devisengesetzes zu übermitteln, d.h. das ORD-U-Formular einzureichen.
Für die meisten Steuerpflichtigen (d.h. diejenigen, deren Steuerjahr am 31. Dezember 2022 endete) ist die Frist für die Einreichung des ORD-U- Formulars für 2022 der 31. März 2023. Es ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Steuerpflichtigen zur Meldung verpflichtet sind.