Die Frist für das Master File für 2021 rückt näher
Februar 2023
Die Frist für die Beifügung des Master Files zum Local File für das Jahr 2021 wurde bis zum Ende des dritten Monats verlängert, gerechnet ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die (verlängerte) Frist für die Einreichung der Erklärung über die Erstellung des Local Files ablief.
Wir möchten Sie somit daran erinnern, dass für Steuerpflichtige, deren Steuerjahr am 31. Dezember 2021 endete, die Frist für die Vorbereitung oder Beifügung des Master Files für 2021 am 31. März 2023 abläuft.