Die Frist für die Abgabe einer Meldung betreffend die Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen über eine Unternehmensgruppe (CBC-P) rückt näher
Februar 2022
Bis zum 31. März 2022 haben alle in Polen tätigen Unternehmen, deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht und die zu Unternehmensgruppen gehören, für die die länderbezogene Berichterstattung gilt (Country-by-Country Report, CbC-R) eine CbC - P-Meldung für 2021 beim Vorsteher der Landessteuerauskunft einzureichen.