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Umsatzsteuerliche Organschaften

Januar 2023

Am 1. Januar 2023 trat die lang erwartete Änderung der Umsatzsteuer in Kraft, welche die Gründung so genannter umsatzsteuerlichen Organschaften ermöglicht. Diese - fakultative - Lösung ermöglicht es einer Unternehmensgruppe, eine Gruppe zu bilden, die zu einem umsatzsteuerpflichtigen Organkreis wird und folglich gemeinsam umsatzsteuerliche Abrechnungen vornimmt.

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